Umgang mit Beschwerden und Hinweisen

Zentrale Beschwerdestelle

Als zentrale interne Beschwerde- und Hinweisstelle der Diakonie Stetten auf Grundlage Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie grundsätzlich bei Grenzverletzungen, Gefährdungssituationen und Fehlverhalten fungiert

Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Sickenberger (Kanzlei SRF)

Südstr. 65, 74072 Heilbronn

E-Mail: sickenberger@srf-hn.de

Telefon: 07131/5941270

Hinweise können auch direkt über das verschlüsselte Kontaktformular auf der Webseite der Kanzlei SRF eingegeben werden:

https://www.srf-hn.de/kontakt/

In der Diakonie Stetten bemühen wir uns aktiv um eine transparente und konsequente Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen aller Art. Klient*innen, Teilnehmer*innen, Mitarbeitende, Ehrenamtliche, Angehörige und weitere Personen haben die Möglichkeit, sich zu beschweren oder auf einen Missstand hinzuweisen. In jedem Geschäftsbereich gibt es benannte Ansprechpersonen, die Beschwerden entgegennehmen und sich um die Bearbeitung kümmern, wie zum Beispiel die Führungskräfte oder die Mitglieder der jeweiligen Interessensvertretungen (z.B. Bewohnerbeirat, Werkstattrat, Mitarbeitendenvertretung, etc.).

Mit unserem einheitlichen Beschwerdemanagement-Konzept wollen wir auch einen Beitrag zur Gewaltprävention und zur systematischen Erfassung und Aufarbeitung von möglichen Gefährdungssituationen, Grenzverletzungen und Fehlverhalten leisten.

Dazu gehört neben den Anlaufstellen der verschiedenen Bereiche die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, die Beschwerden und Hinweise sowohl namentlich als auch in anonymer Form aufnimmt, wenn dies gewünscht wird.

Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Nach der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem auf dieser Grundlage erlassenen Hinweisgeberschutzgesetz müssen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ein Hinweisgebersystem einrichten. Damit sollen Straftaten und ordnungswidriges Verhalten in Unternehmen aufgedeckt und bekämpft werden.

Auch für Hinweise nach diesem Gesetz steht Ihnen die von der Diakonie Stetten eingerichtete zentrale Beschwerdestelle zur Verfügung.

Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung und die Zusicherung, dass Ihrem Hinweis nachgegangen wird und Sie  spätestens innerhalb von drei Monaten über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.

Herr Dr. Sickenberger unterliegt bei der Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts keinen Weisungen der Diakonie Stetten. Sollte für die Lösung des dargestellten Missstandes eine weitere Klärung innerhalb der Diakonie Stetten erforderlich sein, wird Herr Dr. Sickenberger Beschwerden und Hinweise nur dann weiterleiten, wenn die hinweisgebende Person hierzu ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt.

Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht stellt sicher, dass die Identität von Hinweisgebern zuverlässig geschützt und weder gegenüber der Diakonie Stetten noch gegenüber Dritten offengelegt wird.

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Hinweise nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt.

(https://streaming.bmas.de/bmas/video/bmas/lieferketten-animationsfilm-mid.mp4)

Gemäß unserer Grundsatzerklärung nimmt die Beschwerdestelle auch Hinweise im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entgegen.

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Externe Meldestellen

Es besteht die Möglichkeit, Hinweise an externe Meldestellen (Bundesamt der Justiz, Bundesamt für Finanzdienstleitungen, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle u.a.) zu geben. Hinweisgebenden Personen wird empfohlen, zunächst die interne zentrale Beschwerdestelle der Diakonie Stetten zu nutzen. Wenn sie diese nicht nutzen, sondern sich direkt an die externen Meldestellen wenden, sind sie in gleicher Weise geschützt.

Bei Fragen zu den externen Meldestellen steht Ihnen Herr Dr. Sickenberger ebenfalls gerne zur Verfügung.

Eine Offenlegung von Hinweisen z.B. in Medien und sozialen Netzwerken ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Wir empfehlen daher, das eingerichtete Hinweisgebersystem zu nutzen, damit Ihr Anliegen in sicherer und zulässiger Weise die erforderliche Aufmerksamkeit erhält.

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