3. Ethikforum am 24. Juni 2013
Ethikkomitee präsentiert Ausschnitte der ersten Ethik-Leitlinie
„Sicherung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderung in Bezug auf Gesundheitsfragen“ lautete der Titel des kleinen Ethikforums zu dem das Ethikkomitee eingeladen hatte. Seit August vergangenen Jahres hatten die vier Mitglieder des Ethikkomitees Dirk Stocker, Alexander Rittberger, Prof. Annette Riedel und Prof. Konrad Stolz an der ersten Leitlinie gearbeitet. Dabei orientierten sie sich an Situationen aus der Praxis und gingen in einem ersten Schritt auf wichtige ethische Fragestellungen im Spannungsfeld zwischen Wille und Wohl ein.
Im täglichen Umgang mit Menschen mit Behinderung, aber auch Seniorinnen und Senioren ergeben sich für die Mitarbeitenden immer Entscheidungssituationen, die das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in den Mittelpunkt rücken. Hierunter fallen Fragen wie: Braucht die Person eine Magensonde oder hat der Mann mit Epilepsie eventuell einen erhöhten Assistenzbedarf? Dabei geht es stets darum, den Willen der betroffenen Menschen zu erfassen. Nicht nur das Ablehnen einer Behandlung, sondern auch die Zustimmung ist der Wille des Patienten. „Es besteht oft eine große Diskrepanz zwischen Wünschen und Können und immer wieder müssen wir uns fragen, wie weit wir therapieren dürfen, wenn wir die Meinung eines Menschen nicht vollständig erfahren können“, sagte Rainer Hinzen, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Stetten bei seiner Begrüßung. Die Ethik-Leitlinie selbst gibt keine Lösungen vor, sondern fordert die ethische Reflexion in Bezug auf die jeweils einmalige und individuelle Situation ein. Die Ethik-Leitlinie bietet den Mitarbeitenden eine konkrete Unterstützung, um eine ethisch begründete und juristisch abgesicherte Entscheidung zu treffen. Dabei hilft u.a. ein Fragebogen, der Teil dieser Leitlinie sein wird.
Wenn die Ethik-Leitlinie verabschiedet ist, soll diese bei Menschen mit Behinderung in Gesundheitsfragen eine wichtige Orientierung sein. „Wir haben die Leitlinie zunächst für die Behindertenhilfe erarbeitet, weil es für alle Bereiche sonst zu komplex gewesen wäre“, erzählte der stellvertretende Vorsitzende des Ethikkomitees, Alexander Rittberger. Bei der Erarbeitung sei es wichtig, immer sowohl die ethische als auch die fachliche und die juristische Komponente zu beachten. Die Erarbeitung der ersten Leitlinie ist eine große Herausforderung, da sich die vier Experten zunächst einmal auf die Struktur verständigen müssen. „Wenn die Praxis uns zurückmeldet, dass die Struktur angemessen ist, dann geht die inhaltliche Ausarbeitung schnell“, betonte Prof. Annette Riedel von der Hochschule Esslingen.