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Mehrbelastungen durch Corona auch in finanzieller Hinsicht - Die Diakonie Stetten und weitere Träger kämpfen mit den Corona-bedingten Mehrkosten und Mindereinnahmen
Kernen-Stetten, 22. Dezember 2020 – Die Corona-Krise führt bei Trägern der Eingliederungshilfe wie der Diakonie Stetten auch zu erheblichen finanziellen Belastungen in Form von Mehrkosten und Mindereinnahmen. Ein Kostenersatz ähnlich wie in der Altenhilfe ist bislang jedoch nicht in Sicht.
Einrichtungsträger wie die Diakonie Stetten leiden in mehrfacher Hinsicht unter den Belastungen der Corona-Krise. Neben den vielfältigen Belastungen für Klienten und Mitarbeitende im Zusammenhang mit den Infektionen und mit den Einschränkungen des Alltags machen sich zunehmend auch die finanziellen Belastungen bemerkbar.
Zum Schutz der Gesundheit von Klienten und Mitarbeitern und zur Umsetzung der Corona-Verordnungen des Landes sind umfangreiche Hygiene- und Schutzmaßnahmen notwendig. Zahlreiche Infektionen unter Klienten und Mitarbeitenden führen zu mehrwöchigen Quarantänesituationen und Betreuungsengpässen durch Mitarbeiterausfälle. Positiv getestete Personen oder Kontaktpersonen unter den Mitarbeitenden fallen längere Zeit in der Betreuung aus und müssen durch zusätzlich eingesetztes Personal ersetzt werden. Für die infizierten Klienten müssen zusätzliche Isolier-Stationen mit eigener Rund-um-die-Uhr-Betreuung eingerichtet werden. Für die Fallbearbeitung, die Kontaktpersonennachverfolgung, die Testungen, aber auch für den gestiegenen Bedarf an Reinigung aufgrund der neuen Hygienevorgaben muss zusätzliches Personal eingesetzt werden. Bestehende Betreuungs-Angebote müssen kosten- und personalintensiv umorganisiert und ausgestattet werden. So wurden zum Beispiel die Arbeitsplätze für die Mitarbeiter mit Behinderung in den Werkstätten komplett neu eingerichtet und mit Trennscheiben aus Plexiglas ausgestattet. Die Betreuungs-Mitarbeiter, die sich mit großem Einsatz um die Klienten kümmern, benötigen täglich neue Schutzausrüstung in großen Mengen, um sich und andere vor Infektionen zu schützen – bei derzeit steigendem Bedarf.
Neben diesen Corona-bedingten Mehrkosten gibt es zudem erhebliche Einnahmeeinbußen, unter anderem weil Produktionsaufträge von Firmen in den zeitweise geschlossenen Werkstätten nicht bearbeitet und freie Wohnplätze in den Wohneinrichtungen zeitweise nicht wieder belegt werden konnten.
Dietmar Prexl, kaufmännischer Vorstand der Diakonie Stetten macht deutlich, in welcher finanziellen Dimension sich dies auf gemeinnützige Träger wie die Diakonie Stetten auswirkt:
„Wir haben ermittelt und können nachweisen, dass sich diese Corona-bedingten Mehrbelastungen allein im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung auf bislang mehr als 8.000.000 Euro summieren – Tendenz weiter ansteigend, weil in den kommenden Monaten noch nicht mit einer spürbaren Entspannung der Risiko-Situation zu rechnen ist. Für uns als gemeinnützige soziale Einrichtung sind das erhebliche Summen, die wir nicht einfach kompensieren können.
Wir leisten mit unseren engagierten Mitarbeitern einen gesellschaftlich wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie und erwarten dafür von den Kostenträgern, dass sie uns die in diesem Zusammenhang entstandenen Mehrkosten erstatten – nicht mehr und nicht weniger.“
Denn anders als im Bereich der Altenhilfe, wo Corona-bedingte Zusatzkosten unbürokratisch über die Pflegekassen abgerechnet werden können, gibt es für den Bereich der Eingliederungshilfe keine ausreichenden Regelungen, wie die Mehrkosten und Einnahmeausfälle aufgefangen werden können. Und nicht nur beim Thema der Kostenübernahme, sondern auch bei anderen Corona-Themen drängt sich der Eindruck auf, dass Menschen mit Behinderung von der Politik nicht ausreichend berücksichtigt werden, obwohl viele von ihnen genauso wie Senioren mit Pflegebedarf zu den vulnerablen Personengruppen zählen.
Der Vorstandsvorsitzende Pfarrer Rainer Hinzen sorgt sich zudem um die langfristigen Folgen der coronabedingten Mehrbelastungen: „Die enormen finanziellen Mehrbelastungen belasten uns jetzt schon schwer. Wir müssen aber auch mit dem Risiko umgehen, dass sie Auswirkungen auf die Realisierbarkeit unserer wichtigen Zukunftsprojekte haben könnten. Projekte, die von der Politik ja auch gefordert und gewollt werden, wie zum Beispiel die gemeindeorientierten Wohnprojekte im Rahmen unseres Dezentralisierungsprozesses. Die Anforderungen, die die Landesheimbauverordnung, die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz stellen, können eben nur dann vollumfänglich und zeitnah erfüllt werden, wenn die entsprechende finanzielle und inhaltliche Unterstützung durch die verantwortlichen Stellen erfolgt.“